VDIV Februar 2021
Die Covid-19-Sonderregeln für Wohnungseigentümergemeinschaften wurden jüngst durch einen Beschluss des Bundestages bis zum 30. August 2022 verlängert. Das bedeutet, dass auch weiterhin der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Planes weiter Bestand hat. Gleiches gilt für den bestellten Verwalter auch wenn die Bestellungszeit ausgelaufen ist. Bis zur Neubestellung oder Abberufung bleibt dieser im …